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   BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 203/03 B   

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https://dejure.org/2004,5595
BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 203/03 B (https://dejure.org/2004,5595)
BSG, Entscheidung vom 31.03.2004 - B 4 RA 203/03 B (https://dejure.org/2004,5595)
BSG, Entscheidung vom 31. März 2004 - B 4 RA 203/03 B (https://dejure.org/2004,5595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Altersrente; Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache; Verletzung der Pflicht, vor Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss die Beteiligten anzuhören; Zeitpunkt ...

  • Judicialis

    SGG § 160a Abs 4 Satz 2; ; SGG § 169 Satz 2; ; SGG § 169 Satz 3; ; SGG § 160 Abs 2 Nr 1; ; SGG § 160a Abs 2 Satz 3; ; SGB VI § 237a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 124 § 153 Abs. 4 S. 2
    Fristsetzungsanträge im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 110
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 28/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschluss über Zurückweisung einer Berufung und

    Auszug aus BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 203/03 B
    Es geht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren nicht an, Anträge von Beteiligten zum Verfahrensgang, die nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich sind, vor dem Wirksamwerden einer gerichtlichen Entscheidung unbeschieden zu lassen, solange der Gerichtsbeschluss noch nicht zum Zwecke der Zustellung zur Post gegeben ist, sondern sich im Herrschaftsbereich des Gerichts befindet (vgl stellv BSG Urteil vom 31. Juli 2002, B 4 RA 28/02 R).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Dies steht in Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung, die ein Zuwarten von vier oder sogar nur drei Wochen als ausreichend ansieht (für vier Wochen: BSG, Beschluss vom 31. März 2004 - B 4 RA 203/03 B - SozR 4-1500 § 154 Nr. 1 RdNr 9; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig /Keller/ Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 153 RdNr 21; - für drei Wochen: BSG, Beschluss vom 22. Juni 1998 - B 12 KR 85/97 B; - nur 10 Tage fordert BVerwG NJW 1965, 2418 bei Ablehnung eines Beweisantrags).

    Wäre bis dahin noch eine Stellungnahme des Klägers eingegangen, so hätte das LSG diese zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen können und müssen, indem es den Vorgang der Ausfertigung und Absendung des - bisher noch intern gebliebenen und erst durch Zustellung wirksam werdenden - Beschlusses anhält und erneut über die Sache berät (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 31. März 2004 - B 4 RA 203/03 B - SozR 4-1500 § 154 Nr. 1 RdNr 8).

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Welche Frist als angemessen zu gelten hat, wenn das Gericht von der durch § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG eingeräumten Möglichkeit zur Fristsetzung Gebrauch macht, hat das BSG - soweit ersichtlich - bisher nicht entschieden; der Beschluss vom 31.3.2004 (B 4 RA 203/03 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 6 RdNr 9) hält zwar eine Frist von zwei Wochen regelmäßig für angemessen, beruht aber nicht auf dieser Erwägung.
  • BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 16/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler im Berufungsverfahren -

    Da Beschlüsse, die ohne mündliche Verhandlung ergehen, erst mit der Zustellung wirksam werden (§ 142 Abs. 1 SGG iVm § 133 SGG) , hätte das Berufungsgericht den Vorgang der Ausfertigung und Absendung des - bisher noch intern gebliebenen und erst durch Zustellung wirksam werdenden - Beschlusses abbrechen, die Sache wieder an sich ziehen und das Vorbringen des Klägers noch berücksichtigen müssen (BSG vom 31.3.2004 - B 4 RA 203/03 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 6 RdNr 8; BSG vom 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 9; vgl auch BGH vom 1.4.2004 - IX ZR 117/03 - juris RdNr 8).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 RS 9/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Bei einer Anhörungsmitteilung ohne Fristsetzung hat das BSG in Anlehnung an eine Reihe von Verfahrensvorschriften einen Verfahrensfehler verneint, wenn den Beteiligten tatsächlich ein Monat für eine eventuelle Stellungnahme zur Verfügung gestanden hat (BSG vom 29.11.2006, SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 8; vgl aber BSG vom 31.3.2004, SozR 4-1500 § 153 Nr. 6 RdNr 9: "regelmäßig 4 Wochen"; BSG vom 22.6.1998, B 12 KR 85/97 B, Juris RdNr 14: "über drei Wochen"), was vorliegend aber offensichtlich nicht der Fall war.

    Ob bei einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für eine eventuelle Stellungnahme in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Verwaltungsverfahren nach § 24 Abs. 1 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (vgl BSG vom 6.8.1992, BSGE 71, 104, 106 f = SozR 3-1300 § 24 Nr. 7 S 22 f) auch im Rahmen der Anhörungspflicht nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG zumindest eine Frist von zwei Wochen zuzüglich Postlaufzeiten einzuräumen ist (bejahend für den Fall einer Anhörungsmitteilung mit Fristsetzung: BSG vom 12.2.2009, B 5 R 386/07 B, Juris RdNr 15; im Ergebnis ebenso BSG vom 31.3.2004, SozR 4-1500 § 153 Nr. 6 RdNr 9) braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 51/08 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung der Frist für die

    Das LSG hätte auf Grund seiner prozessualen Fürsorgepflicht die Vorbereitung der Zustellung des Beschlusses abbrechen, die Sache wieder an sich ziehen und das Vorbringen der Kläger noch mit einbeziehen müssen (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 9 und SozR 4-1500 § 153 Nr. 6 RdNr 8).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das LSG hätte aufgrund seiner prozessualen Fürsorgepflicht die Vorbereitung der Zustellung des Beschlusses abbrechen, die Sache wieder an sich ziehen und das Vorbringen der Kläger noch einbeziehen müssen (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 9 und SozR 4-1500 § 153 Nr. 6 RdNr 8) und ggf eine erneute Anhörung durchführen müssen.
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 32/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Das LSG hätte aufgrund seiner prozessualen Fürsorgepflicht die Vorbereitung der Zustellung des Beschlusses abbrechen, die Sache wieder an sich ziehen und das Vorbringen der Kläger noch einbeziehen (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 9 und SozR 4-1500 § 153 Nr. 6 RdNr 8) und ggf eine erneute Anhörung durchführen müssen.
  • BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 23/20 B

    Erstattung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Die Kläger haben auch darlegt, welches Vorbringen durch die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (vgl zu diesem Erfordernis BSG vom 31.3.2004 - B 4 RA 203/03 B - juris RdNr 10; BSG vom 25.2.2016 - B 9 V 69/15 B - juris RdNr 12; Voelzke in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2017, § 160a RdNr 14 mwN; zum Beruhenszusammenhang auch Höfling/Burkiczak in Friauf/ Höfling, Berliner Kommentar zum GG, Art. 103 RdNr 104 ff ; allgemein Karmanski in Roos/Wahrendorf, 2014, SGG, § 160a RdNr 85 f mwN) .
  • BSG, 20.05.2014 - B 14 AS 272/12 B
    11 Zwar kann - wie der Kläger zu Recht meint - eine zu kurze Frist seitens des Gerichts für eine Stellungnahme zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl nur BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 6), dass vorliegend die vom LSG am 15.10.2012 zum 31.10.2012 gesetzte Frist zu einer solchen Verletzung geführt habe, ist angesichts des Vorbringens des Klägers nicht zu erkennen, weil er nach der Beschwerdebegründung in dieser Zeit zwei Schriftsätze an das Gericht gesandt hat und nicht dargetan hat, welcher weitere entscheidungserhebliche Vortrag durch die Kürze der Frist verhindert wurde.
  • BSG, 20.05.2014 - B 14 AS 273/12 B
    11 Zwar kann - wie der Kläger zu Recht meint - eine zu kurze Frist seitens des Gerichts für eine Stellungnahme zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl nur BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 6), dass vorliegend die vom LSG am 15.10.2012 zum 31.10.2012 gesetzte Frist zu einer solchen Verletzung geführt habe, ist angesichts des Vorbringens des Klä- gers nicht zu erkennen, weil er nach der Beschwerdebegründung in dieser Zeit zwei Schriftsätze an das Gericht gesandt hat und nicht dargetan hat, welcher weitere entscheidungserhebliche Vortrag durch die Kürze der Frist verhindert wurde.
  • BSG, 30.06.2011 - B 13 R 152/11 B
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